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Seit 2018 gibt es in der EU eine Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking, die den Zugang zu Online-Diensten und -Produkten für Verbraucher vereinheitlichen soll. Doch laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs gibt es weiterhin Defizite bei der Umsetzung, und wichtige Bereiche wie audiovisuelle Angebote sind nicht abgedeckt.
Foto: Adobe Stock / Denys Rudyi
Geoblocking bleibt trotz Verordnung eine Herausforderung
Ungerechtfertigtes Geoblocking verhindert den gleichberechtigten Zugang von Verbrauchern zu Online-Waren und -Dienstleistungen in der EU. Trotz der Einführung einer Verordnung im Jahr 2018 bestehen weiterhin praktische Herausforderungen. Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs zeigt auf, dass Unterschiede bei der Durchsetzung der Vorschriften und unzureichende Informationen für Verbraucher die Wirkung der Regelungen einschränken. Zudem bleiben bestimmte Branchen wie audiovisuelle Dienste außen vor.
Die Geoblocking-Verordnung verbietet Händlern in der EU, Verbraucher aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit ungleich zu behandeln – es sei denn, dafür gibt es eine rechtliche Rechtfertigung. Allerdings zeigen sich in der praktischen Umsetzung große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die Höhe von Bußgeldern variiert beispielsweise stark und reicht von 26 Euro bis hin zu fünf Millionen Euro - teilweise auch mit Umsatzabhängigkeit. Zudem bleibt oft unklar, welche Behörde zuständig ist, insbesondere wenn Händler außerhalb der EU tätig sind. Diese Uneinheitlichkeit schafft Unsicherheiten für Verbraucher und Unternehmen.
Bereiche wie audiovisuelle Inhalte sind von der aktuellen Verordnung ausgenommen. Dienste wie Filmverleih oder On-Demand-Plattformen fallen somit nicht unter das Verbot des Geoblockings. Laut dem Europäischen Rechnungshof könnte eine Ausweitung der Regelung oder eine spezifische Anpassung für diese Sektoren geprüft werden, um den Zugang zu diesen Angeboten zu verbessern. Angesichts der geplanten Überarbeitung der Verordnung sei eine umfassende Analyse der möglichen Auswirkungen erforderlich.
Der Sonderbericht 03/2025 "Ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel: Die Verordnung bietet einen ausgewogenen Rahmen, doch gibt es noch Herausforderungen bei der Durchführung" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.