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Gastbeitrag: Die Europäische Kommission plant, einen „digitalen Produktpass“ einzuführen. Dieser soll Informationen über die Zusammensetzung europäischer Waren enthalten und so deren Chance auf Wiederverwendung, Reparatur und Recycling erhöhen. Über Chancen und Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft berichtet Markus Nöbauer.
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Der Autor Markus Nöbauer ist F&E-Verantwortlicher für Forschungsprojekte im Kontext von Business Software bei insideAx
Die letzten zwei Jahre waren eine Herausforderung für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft. Ereignisse wie die Pandemie oder der Angriff Russlands auf die Ukraine haben Lieferketten unterbrochen und Abhängigkeiten von Ressourcen aufgezeigt. Ein grundsätzlicher Systemwandel ist notwendig. Die Europäische Union trägt diesen Umständen Rechnung, indem sie Energie- und Ressourcenverbrauch reduzieren und Umweltschutz und Recycling stärken will. Nachhaltige Produkte sollen auf dem EU-Markt zur Norm werden, um Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern. Der Aktionsplan der EU-Kommission enthält u.a. den Entwurf einer Ökodesign-Verordnung, der die bisherige einschlägige Richtlinie ergänzen soll.
In der Ökodesign-Verordnung ist der Wandel von linearen Geschäftsmodellen hin zu einer Kreislaufwirtschaft ein besonderer Schwerpunkt. Ziel ist es, nicht mehr Ressourcen zu verschwenden, um Produkte für die Müllhalde zu produzieren, sondern einen Lebenszyklus für Produkte zu schaffen. In der Herstellung soll der Verbrauch von Primärmaterialien zugunsten recycelter Materialien reduziert werden. Produkte sollen nachhaltig gestaltet, langlebiger und reparierbar sein. Am Ende ihres Lebenszyklus sollen die Produkte dem Recycling zugeführt und die verwendeten Materialien wiedergewonnen werden. Die Ökodesign-Richtlinie bezieht sich auf Geräte, die für den Energieverbrauch besonders relevant sind – etwa Fernseher und andere Displays, Kühlschränke, Elektromotoren, Waschmaschinen und Geschirrspüler.
Die Realisierung der Kreislaufwirtschaft stellt jede Branche vor große Herausforderungen. Viele Produkte werden in mehreren Arbeitsschritten in unterschiedlichen EU-Mitgliedsländern produziert. Damit die Konsumenten nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen können, müssen Produkte mit den eingesetzten Materialien und dem Ressourcenaufwand ausgezeichnet sein. Für die Reparatur wiederum braucht es eine Dokumentation der verbauten Komponenten. Beim Recycling ist es notwendig zu wissen, welche Rohmaterialen aus dem Produkt wiedergewonnen werden können.
In der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 30. März 2022 schlägt die Kommission einen digitalen Produktpass vor, der zukünftig unter die Ökodesign-Verordnung fallen soll. Ziel ist es, Produkte anhand ihres Produktpasses identifizierbar und die verknüpften Daten über die gesamte Wertschöpfungskette nutzbar zu machen. Diese, etwa über einen QR-Code abrufbaren Informationen, könnten auch in Form von „Leistungsklassen“ vermittelt werden, die beispielsweise von A bis G reichen, um einen Vergleich zu erleichtern. Dies würde ähnlich funktionieren wie das bekannte EU-Energielabel. Händler müssten dann darüber informieren, wie langlebig ein Produkt ist und ob es repariert werden kann. Produzenten, Logistiker, Händler, Konsumenten, Instandhalter und Verwerter sollen diese Daten pflegen und nutzen können.
Die EU hat in ihrem Green Deal die Einführung des digitalen Produktpasses bis spätestens 2030 vorgesehen. Wie die konkrete technische Umsetzung aussehen wird, ist noch nicht klar. Angedacht ist eine Kennzeichnungspflicht für nachhaltige Produkte. Der digitale Produktpass soll über standardisierte Schnittstellen mit maschinell lesbaren Daten über den ganzen Produkt-Lifecycle befüllt werden. Klar ist jedenfalls, dass für die Realisierung einer Kreislaufwirtschaft ein Informationsaustausch über alle Phasen des Produktlebenszyklus notwendig ist. Die Digitalisierung ist ein essenzieller Faktor, damit die europäische Wirtschaft nachhaltiger und autonomer werden kann. Jedes Unternehmen wird in der einen oder anderen Form daran teilhaben müssen.