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Nicht alle nehmen Cybersecurity gleich ernst, auch wenn sie jeden gleichermaßen betrifft. Die neue NIS2-Richtlinie der EU will hier nun das Bewusstsein schärfen und den Schutz erhöhen. In Österreich werden ab Mitte Oktober viele Institutionen neu unter die strengeren Regulierungen fallen. Wer sein Unternehmen wirksam schützen und empfindliche Strafen vermeiden will, sollte dabei auch auf ein intelligentes Datenmanagement setzen. Von Peter Hermann
Foto: NetApp Der Autor Peter Hermann ist Country Manager für Österreich bei NetApp. Der Angriff war folgenreich: Die Cyberattacke auf die IT-Systeme des österreichischen Außenministeriums im Dezember 2019 kompromittierte sensible Informationen und bedrohte damit die Sicherheit und Integrität der österreichischen Außenpolitik auf schwerwiegende Art und Weise. Solche hochprofessionellen und möglicherweise staatlich gesteuerten Attacken betreffen jedoch nicht nur Behörden. Auch kleinere und mittlere Unternehmen in Österreich stehen zunehmend im Visier der Bedrohungsakteure. Neue Technologie wie Künstliche Intelligenz (KI) und stetig verfeinerte Angriffsmethoden erschweren dabei die Abwehr erheblich. Auch die mitunter schwierige Kommunikation zwischen den Verantwortlichen verschiedener Staaten und unterschiedliche Sicherheitsanforderungen spielen eine wesentliche Rolle.
Der Gesetzgeber reagiert auf diese ernste Lage mit verschärften und vereinheitlichten regulatorischen Anforderungen wie der neuen NIS2-Richtlinie. Diese tritt am 17. Oktober 2024 in Kraft und soll die Sicherheit wesentlicher und wichtiger Einheiten EU-weit gewährleisten.
Betroffene österreichische Unternehmen sind nun verpflichtet, das Risiko eines Cyberangriffs über ihre gesamte Lieferkette zu bewerten und ein Cyber-Risikomanagement zu implementieren. Zu diesem Zweck ist ein Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) zu empfehlen, das die vorgeschriebenen Reaktionspläne, Mitarbeiterschulungen, Tests und regelmäßige Audits umfasst. Werden die Vorschriften nicht umgesetzt, müssen Geschäftsführer mit einer verschärften persönlichen Haftung rechnen. „Wesentliche Entitäten“ können dabei mit Bußgeldern von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Umsatzes belegt werden.
Zudem wurden die Meldepflichten deutlich verschärft. Dabei fungieren das Bundesministerium für Inneres (BMI) zusammen mit dem Computer Emergency Response Team (CERT.at) als verantwortliche Aufsichtsbehörden. Bei Verdacht auf gezielte kriminelle Handlungen oder möglichen weiteren Auswirkungen ist eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden nach einem signifikanten Vorfall erforderlich. Spätestens innerhalb von 72 Stunden muss ein Update erfolgen, in dem die Schwere des Vorfalls und Anzeichen für eine Kompromittierung mitgeteilt werden. Weitere Zwischenberichte müssen auf Anfrage vorgelegt werden. Der Abschlussbericht mit einer detaillierten Beschreibung des Vorfalls ist innerhalb eines Monats zu übermitteln. Dieser Bericht soll die Art und Ursache der Gefährdung enthalten, die getroffenen Gegenmaßnahmen sowie mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen auf andere Unternehmen und Branchen.
Die EU-Mitgliedstaaten richten zudem ein nationales CSIRT (Computer Security Incident Response Team) ein. Das Ziel: die Kommunikation und die Abläufe zwischen den Ländern besser zu organisieren. Die CSIRTs arbeiten EU-weit zusammen und berichten an die koordinierende und übergreifende Cybersicherheitsbehörde ENISA (European Union Agency for Cybersecurity).
NIS2 erweitert nicht zuletzt auch die Zahl der betroffenen Sektoren erheblich. Die Luft- und Raumfahrt, die Abwasserwirtschaft, die öffentliche Verwaltung und B2B-IKT-Dienstleister werden nun ebenfalls angesprochen. Insgesamt wird die Anzahl der Sektoren auf 18 erhöht, sieben neue „Wichtige Entitäten“ werden hinzugefügt und die Schwellenwerte stark gesenkt.
Intelligente Datenmanagement- und Sicherheitslösungen helfen Unternehmen, ihre Cybersicherheit zu verbessern und die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen. Automatisierte Analysetools zur Bedrohungserkennung, KI-gestützte Maßnahmen zur Eindämmung von Cyberangriffen sowie robuste Datensicherungsfunktionen wie Snapshot-Backups, Replikation und Wiederherstellung sind allesamt Bestandteile eines guten Datenmanagements. Diese Funktionen gewährleisten die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit kritischer Systeme und Daten und erfüllen somit eine der Hauptforderungen von NIS2. Um die Compliance kontinuierlich zu überwachen, ist zudem eine einheitliche Plattformlösung zu empfehlen. Diese bietet neben den genannten Funktionen die notwendigen Monitoring- und Reporting-Tools. So gelingt es Unternehmen, ihren Compliance-Status zu überwachen, mögliche Schwachstellen im Voraus zu identifizieren und proaktive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung ihrer Sicherheit zu ergreifen.