Alle 14 Tage aktuelle News aus der IT-Szene   >   
Septeo schließt Übernahme von stp.one ab 05. 02. 2026
Der französische Software-Publisher Septeo hat die Übernahme des deutschen Legal-Tech-Anbieters stp.one abgeschlossen. Mit der Transaktion baut die Gruppe ihre europäische Präsenz aus und überschreitet ein Umsatzvolumen von 560 Mio. Euro.
Qsentinel und Nextcloud vereinbaren Partnerschaft für sichere virtuelle Arbeitsplätze 05. 02. 2026
Der Schweizer Anbieter Qsentinel und die Kollaborationsplattform Nextcloud gehen eine strategische Partnerschaft ein. Ziel sind hochsichere virtuelle Arbeitsplätze für Organisationen mit besonders sensiblen Daten.
Überwachungskampagne mit cloud-nativem Android-Trojaner Arsink RAT 04. 02. 2026
Der Sicherheitsspezialist Zimperium hat eine groß angelegte Android-Überwachungskampagne aufgedeckt. Der Remote-Access-Trojaner „Arsink RAT“ nutzt legitime Cloud-Dienste zur Tarnung und erlaubt Angreifern umfassenden Zugriff auf infizierte Geräte.
A1 und Microsoft senken Einstiegshürde für Copilot in österreichischen KMU 04. 02. 2026
Mit einem neuen „Microsoft 365 Copilot for Business“-Angebot wollen A1 und Microsoft kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich den Zugang zu KI-gestützten Arbeitswerkzeugen erleichtern. Das Paket kombiniert Copilot-Funktionen mit bestehenden Microsoft-365-Lizenzen und bringt je nach Modell deutliche Preisnachlässe für Bestands- und Neukunden.
Vertiv bringt neue PowerUPS-200-Serie für Arbeitsplätze und vernetzte Haushalte 03. 02. 2026
Mit der neuen PowerUPS-200-Familie bringt Vertiv kompakte USV-Systeme mit 600 bis 2200 VA in den EMEA-Markt. Die Serie richtet sich an vernetzte Haushalte ebenso wie an Arbeitsplätze und POS-Umgebungen – und kombiniert Stromausfallschutz mit Funktionen wie austauschbaren Batterien, USB-Ladeports und unterschiedlichen Anzeige­konzepten für den Systemstatus.
KI hält Einzug in Security-Teams – mit Folgen für Rollenbilder und Qualifikationen 03. 02. 2026
Eine internationale Befragung von Cybersecurity-Experten zeigt: In Deutschland wird Künstliche Intelligenz schneller eingeführt als im globalen Schnitt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an neuen Kompetenzen – und an kontinuierlicher Weiterbildung.
EU-Projekt SECURE startet Förderung für KMU zur Umsetzung des Cyber Resilience Act 02. 02. 2026
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) schafft die EU erstmals verbindliche Sicherheitsanforderungen für digitale Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg. Das EU-finanzierte Projekt SECURE unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen ab sofort mit Fördermitteln und Begleitangeboten. Die erste Ausschreibung läuft bis Ende März 2026.
Digitale Barrierefreiheit als Qualitätsfaktor moderner IT-Lösungen 30. 01. 2026
Beim MP2 Business-Breakfast diskutierten Expert:innen aus Praxis, Verwaltung und Technologie über Chancen, Anforderungen und Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Im Fokus standen rechtliche Rahmenbedingungen ebenso wie User Experience, wirtschaftliche Potenziale und gesellschaftliche Verantwortung.
Pure Storage und Rubrik integrieren Anomalie-Erkennung in Enterprise-Workflows 30. 01. 2026
Pure Storage meldet die allgemeine Verfügbarkeit einer integrierten Lösung mit Rubrik Security Cloud und Pure Fusion. Die Kombination soll Anomalien automatisch erkennen, betroffene Daten kennzeichnen und eine nahezu unterbrechungsfreie Wiederherstellung ermöglichen.
NFON treibt Partnergeschäft für KI-gestützte Businesskommunikation voran 29. 01. 2026
Mit NEXUS CONNECT 2026 startet NFON in die nächste Phase seines Strategieprogramms NFON Next 2027. Über 250 Partner begleiten den Rollout eines modularen Lizenzmodells und des neuen Partnerprogramms NEXUS. Ziel ist es, KI-gestützte Businesskommunikation gemeinsam mit dem Channel skalierbar in den Markt zu bringen.
Millionen kompromittierter Geräte: Schlag gegen globalen „Grauen Markt“ für Bandbreite 29. 01. 2026
Die Google Threat Intelligence Group (GTIG) hat gemeinsam mit weiteren Akteuren eines der weltweit größten bösartigen Residential-Proxy-Netzwerke zerschlagen. Im Zentrum stand IPIDEA – ein Dienstleister, der Millionen kompromittierter Endgeräte zu einer Infrastruktur bündelte, die von Cyberkriminellen bis hin zu staatlich unterstützten Akteuren genutzt wurde.
STACKIT, empiriecom und adesso starten souveränes End-to-End-Ökosystem für den Onlinehandel 27. 01. 2026
Drei deutsche IT-Anbieter bündeln ihre Kompetenzen in einer gemeinsamen E-Commerce-Lösung. Ziel ist es, Online-Händlern eine Alternative zu internationalen Hyperscalern zu bieten – mit Datenhaltung und Betrieb nach europäischen Rechtsstandards.
Microsoft bringt eigenen KI-Chip Maia 200 für rechenintensive Inferenz 27. 01. 2026
Mit Maia 200 bringt Microsoft einen eigenen KI-Beschleuniger in die Azure-Cloud. Der Chip ist auf Inferenz optimiert, erreicht zweistellige PetaFLOPS-Werte bei niedriger Präzision und wird zunächst in US-Regionen verfügbar sein. Parallel startet eine Vorschau des Maia Software Development Kits.
Windows 10 bleibt in Deutschland weit verbreitet 26. 01. 2026
Obwohl Windows 11 weltweit bereits auf der Mehrheit der Rechner läuft, hält Deutschland weiter am Vorgänger fest. Noch rund 21 Millionen Geräte sind mit Windows 10 im Einsatz – trotz ausgelaufenem Support.
KI & Low-Code als Treiber der IT-Transformation 26. 01. 2026
Im globalen Wettbewerbsdruck müssen Unternehmen ihre Software- und IT-Landschaften intelligenter, schneller und effizienter gestalten. Low-Code-Plattformen kombiniert mit Agentic AI eröffnen neue Wege zur Automatisierung komplexer Geschäftsprozesse und zur Beschleunigung der digitalen Transformation – ganz ohne traditionelle Entwicklungsbremsen. Lesen Sie, wie diese Technologien die Zukunft der IT-Infrastruktur prägen.
Vollautomatisierter Datenaustausch – EDI integriert in SAP S/4HANA 26. 01. 2026
Der österreichische Markenartikelhersteller MARESI hat gemeinsam mit EDITEL seine EDI-Infrastruktur komplett erneuert und direkt mit der Einführung von SAP S/4HANA verzahnt. Das Ergebnis: ein vollautomatisierter, leistungsfähiger Datenaustausch mit hunderten Geschäftspartnern, der die Supply-Chain-Prozesse nachhaltig optimiert und zukunftsfähig macht.
Vinzenz Gruppe setzt auf zukunftssichere TSHC-Lösung von T-Systems 26. 01. 2026
Die Vinzenz Gruppe modernisiert ihre IT-Plattform im Gesundheitsbereich: Mit dem Umstieg auf die T-Systems Solution for HealthCare (TSHC) schafft Österreichs großer Gesundheits- und Sozialanbieter eine stabile, zukunftsfähige Basis für Patientenmanagement und digitale Prozesse. Lesen Sie mehr zu Hintergründen und Zielen dieses strategischen Schritts.
Salesforce entwickelt KI-Concierge-App für Teilnehmer des WEF 2026 23. 01. 2026
Beim 56. Jahrestreffen des Weltwirtschaftsforums in Davos setzt das Forum auf eine maßgeschneiderte KI-Anwendung von Salesforce. Die App „EVA“ soll Teilnehmer bei Planung, Orientierung und Vorbereitung von Terminen unterstützen.
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„Bring your own Device“

Risiken absichern

Gastbeitrag: Die Nutzung privater Devices im Büro beleuchtet Bettina Windisch-Altieri

Foto: Fotodienst Anna Rauchenberger Die Autorin Bettina Windisch-Altieri ist Rechtsanwältin der Kanzlei Benn-Ibler. Sie arbeitet im Bereich Telekom- und IT-Recht sowie IP- und Unternehmensrecht Unternehmen erleben den Trend, dass Mitarbeiter ihre privaten Smartphones, Tablets und Laptops auch im Job verwenden. Dies wird als „Bring Your Own Device“ (BYOD) bezeichnet. Unternehmen sparen damit Kosten, für junge High Potentials ist die Verwendung eigener Geräte mitunter Bedingung für einen Jobwechsel. IT-Experten meinen, dass Unternehmen kaum noch eine Chance haben, BYOD zu verbieten. Mobilität für jeden, jederzeit und überall sei in den Unternehmen bereits Realität. Dabei wird ein grundlegendes Umdenken von IT-Sicherheitsleuten und Juristen gefordert, den Einsatz privater mobiler Geräte und Applikationen grundsätzlich zu erlauben und das Augenmerk auf taugliche Sicherheitslösungen zu richten. Was also tun? Alles erlauben oder verbieten? Wie rechtlich absichern?
Der unkontrollierte Einsatz privater Geräte bedeutet das höchste Sicherheits- und Haftungsrisiko für das Unternehmen. Denn IT-Sicherheit und ein wirksames Kontrollsystem und Risikomanagement gehören zu den Pflichten der Geschäftsführung. Hier kann der Geschäftsführer dem Unternehmen gegenüber sogar persönlich haften. Umgekehrt können Schadenersatzansprüche des Unternehmens gegenüber Dritten (Hackern) beschränkt sein, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Datenverlust und -missbrauch getroffen werden. Auch Versicherungen springen in solchen Fällen unter Umständen nicht ein.
Jedes Unternehmen sollte daher prüfen, in welchem Umfang mobiles Arbeiten in seiner Organisation notwendig ist. Ist diese Frage geklärt, kann es in IT- und BYOD-Richtlinien die Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten schaffen. Kommen private Geräte der Mitarbeiter zum Einsatz, ist zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine individuelle Nutzungsvereinbarungen mit jedem Mitarbeiter zu schließen; denn hier ist das Privateigentum des Mitarbeiters betroffen, über welches der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Mitarbeiters nicht einseitig verfügen kann. Da bei der Überwachung der IT-Sicherheit oft auch ein Fernzugriff des Arbeitgebers auf die mobilen Geräte notwendig ist, ist der Betriebsrat einzubinden.

Checkliste für eine Nutzungsvereinbarung.

Zu regeln ist, welche Software, inkl. Antivirensoftware, und Apps zu verwenden sind, um die Sicherheitsstandards des Unternehmens zu gewährleisten. Das Unternehmen kann bestimmte Software freigeben. Es gibt mittlerweile von Sicherheitsfirmen zertifizierte Apps; zu beachten ist, dass Apps für die berufliche Verwendung zugelassen sind, um Copyright-Verletzungen nach den Lizenzbedingungen auszuschließen.
Das Unternehmen hat nach Datenschutzgesetz (DSG) zwar den Schutz der Unternehmensdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte sowie Verlust und Zerstörung zu gewährleisten, es darf aber umgekehrt keine private Korrespondenz und Daten des Arbeitnehmers kontrollieren oder löschen. Eine strenge Trennung von beruflichen und privaten Daten ist somit ein Muss. Daher sollten keine Firmendaten lokal auf dem privaten Gerät gespeichert werden. Der sichere mobile Zugriff ist technisch durch entsprechende Software möglich. Dabei werden Firmendaten in einem gesicherten Bereich gespeichert und verarbeitet. Der Arbeitnehmer greift über einen gesicherten Zugang auf die Firmendaten zu. Private Daten bleiben davon unberührt.
Auch die sichere Verwahrung und die Verwendung des Geräts sind zu regeln. Jedes Gerät ist durch ein Passwort zu schützen, Daten sind zu verschlüsseln. Der Mitarbeiter ist zu verpflichten, dass Gerät sicher zu verwahren.
Zu regeln ist auch der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Geräts. Rechtlich kann der Arbeitgeber sonst nämlich für Verlust oder Beschädigung des privaten Geräts haften, wenn der Schaden mit der konkreten Arbeitsleistung verbunden ist, etwa bei Schäden am privaten Kfz.
Der Mitarbeiter hat den Fernzugriff auf das Gerät zu erlauben, insbesondere zum Löschen der Daten im Fall des Verlusts oder Diebstahls eines Geräts oder bei seinem Ausscheiden aus dem Job.
Die regelmäßige Vornahme von Updates und der Synchronisierung des Geräts ist sicherzustellen. Auch hier ist die Trennung von Beruf und Privat wesentlich, um Datenschutzverletzungen auszuschließen.
Klare Regeln helfen dem Unternehmen, das Haftungsrisiko einzugrenzen, wenn etwa durch Verlust eines Gerätes Kundendaten verloren gehen oder durch Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten oder Viren Dritte zu Schaden kommen. Der Arbeitgeber haftet nämlich, wenn seine Arbeitnehmer Dritten Schaden zufügen. Ein Rückgriff beim Arbeitnehmer ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine entschuldbare Fehlleistung entstanden ist. Im Ergebnis bleibt der Schaden also meist beim Arbeitgeber hängen. Eine Haftung ist durch eine Nutzungsvereinbarung abzuwenden, weil sie die Pflichten des Mitarbeiters festlegt.

Fazit.

BYOD sollte im Unternehmen klar geregelt werden. Dabei sind Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich, um Sicherheit von Unternehmens- und Personendaten zu gewährleisten und Haftungen gegenüber Dritten auszuschließen. Technische Lösungen ermöglichen eine weitgehende Verwendung vieler Applikationen. Untätiges Dulden von BYOD schadet dem Unternehmen langfristig sicher. Rechtlicher Rat beim Verfassen von Nutzungsvereinbarungen ist zu empfehlen.
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