Alle 14 Tage aktuelle News aus der IT-Szene   >   
NEURA Robotics stellt multimodales KI-Modell Neuron AI vor 14. 10. 2026
NEURA Robotics hat mit Neuron AI ein multimodales Foundation Model für Physical AI vorgestellt. Das in Metzingen entwickelte Modell verbindet 3D-Sehen, Tastsinn, Hören, Eigenzustand und Sprache mit einem Gedächtnis. Damit sollen Roboter Informationen aus unterschiedlichen Sinnesquellen zusammenführen und in physische Handlungen umsetzen können.
98 Zero-Day-Schwachstellen bei Pwn2Own entdeckt 14. 10. 2026
Beim dreitägigen Hacking-Wettbewerb Pwn2Own Ireland haben Sicherheitsforscher 98 bislang unbekannte Schwachstellen aufgedeckt. Die TrendAI Zero Day Initiative vergab dafür Preisgelder von insgesamt 1,262 Millionen US-Dollar. Untersucht wurden unter anderem Smartphones, Smart-Home- und Wellness-Geräte, Drucker sowie KI-Infrastruktur und KI-Coding-Agenten.
Vertiv kündigt Übernahme von King Environmental Services an 13. 10. 2026
Vertiv hat eine Vereinbarung zur Übernahme von King Environmental Services (KES) geschlossen. Das Unternehmen mit Sitz nahe Dublin ist auf Flüssigkeitsmanagement, Inbetriebnahme und Lasttests für hochdichte, flüssigkeitsgekühlte Rechenzentren spezialisiert. Mit der Transaktion will Vertiv seine Kompetenzen für Wärme- und Flüssigkeitsmanagement in Europa, dem Nahen Osten und Afrika ausbauen.
KI-Systeme in wenigen Minuten anbinden 12. 10. 2026
Ingram Micro Österreich stellt mit MCP eine neue Integrationslösung für die Xvantage Plattform vor. Sie bietet IT-Resellern sowie E-Commerce-Unternehmen die Möglichkeit, ihre KI-Agenten und Large Language Models (LLMs) schnell und effizient mit Ingram Micro zu verbinden und Produkt-, Preis- oder Bestelldaten direkt über natürliche Sprache abzufragen. Die Nutzung ist für Ingram Micro Kunden kostenlos.
Microsoft stellt nächste Windows-Generation für KI-Agenten vor 09. 10. 2026
Microsoft richtet Windows stärker auf hybride KI und agentenbasierte Anwendungen aus. Lokale KI-Modelle und Cloud-Dienste sollen künftig abhängig von der jeweiligen Aufgabe zusammenspielen. Gleichzeitig führt Microsoft mit Execution Containers neue Sicherheitsfunktionen für KI-Agenten ein und kündigt neue Hardware für KI-Workloads an. Dazu gehört der Surface Laptop Ultra mit NVIDIA RTX Spark.
A1 und IBM bringen watsonx auf europäische Cloud-Infrastruktur 08. 10. 2026
A1 und IBM vertiefen ihre Zusammenarbeit im Bereich Generative AI. Mit IBM watsonx auf A1 Exoscale sollen Unternehmen und Organisationen in Österreich KI-Anwendungen auf europäischer Cloud-Infrastruktur betreiben können. Im Mittelpunkt stehen Datensouveränität, Governance, Skalierbarkeit und die Umsetzung regulatorischer Anforderungen.
A1 Österreich stellt Vorstandsteam neu auf 07. 10. 2026
Mit 1. Februar 2027 kommt es zu Veränderungen im Vorstand von A1 Österreich. Natascha Kantauer-Gansch übernimmt das Enterprise-Geschäft und soll stellvertretende CEO werden. Christian Schubert folgt ihr als CCO Consumer. Martin Resel verlässt das Unternehmen mit Ende Jänner 2027.
Christian Sohn übernimmt Vertrieb bei Cloudera in Deutschland und Österreich 07. 10. 2026
Cloudera ernennt Christian Sohn zum neuen Regional Vice President für Deutschland und Österreich. In seiner neuen Position verantwortet der erfahrene Softwaremanager den Vertrieb in beiden Märkten. Im Fokus stehen der weitere Vertriebsausbau sowie die Stärkung der Beziehungen zu Kunden und strategischen Partnern.
Horizon3 ernennt Oliver Keizers zum Country Manager DACH 07. 10. 2026
Horizon3 startet seine Expansion in der DACH-Region und ernennt Oliver Keizers zum Country Manager für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Der erfahrene Cybersecurity-Vertriebsmanager soll den Markteintritt leiten und die Go-to-Market-Strategie des Anbieters für autonome Sicherheitsvalidierung in der Region umsetzen.
TrendAI stellt DACH-Vertrieb neu auf 06. 10. 2026
TrendAI ordnet seine Vertriebsführung in Deutschland, Österreich und der Schweiz neu. Oliver Becker übernimmt die Gesamtverantwortung für die DACH-Region, Virginia Lo Re rückt zur Director of Sales Enterprise auf. Mit André T. von Ameln verstärkt zudem ein erfahrener Cybersecurity-Vertriebsmanager das Führungsteam und übernimmt das Neukundengeschäft.
Bull verdoppelt Produktionskapazität in Angers 05. 10. 2026
Bull baut seinen Produktionsstandort im französischen Angers aus und verdoppelt dort die Produktionskapazität. Gleichzeitig sollen die Produktivität um 30 Prozent steigen und die Gebäudewartungskosten um 30 Prozent sinken. Der Standort soll künftig eine zentrale Rolle bei europäischen KI-, Supercomputing- und Quantentechnologien spielen.
Magenta feiert 30 Jahre 0676 02. 10. 2026
Seit 1996 werden in Österreich Mobilfunknummern mit der Vorwahl 0676 vergeben. Zum 30-jährigen Jubiläum blickt Magenta Telekom auf die technologische Entwicklung vom ersten privaten GSM-Netz über iPhone, LTE und 5G bis hin zu KI-Diensten zurück. Eine aktuelle Umfrage zeigt zudem, welche persönliche Bedeutung die Vorwahl für viele Nutzer hat.
ESET erweitert Schutz auf autonome KI-Agenten 02. 10. 2026
ESET ergänzt seine Security-Plattform ESET PROTECT um eine neue KI-basierte Sicherheitsebene. Die ESET KI-Technologien sollen Security-Teams bei der Erkennung und Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen unterstützen. Mit ESET AI Security nimmt der Anbieter zugleich autonome KI-Agenten als neue Angriffsfläche in Unternehmensumgebungen ins Visier.
Hermann Erlach übernimmt CEE-Leitung bei SAP 01. 10. 2026
SAP hat Hermann Erlach mit 1. Oktober 2026 zum Regional Managing Director für Mittel- und Osteuropa ernannt. In seiner neuen Funktion verantwortet der frühere General Manager von Microsoft Österreich das SAP-Geschäft in 24 Ländern. Sein Dienstsitz ist Wien.
F5 und Omnissa bündeln Lösungen für sichere VDI-Umgebungen 30. 09. 2026
F5 und Omnissa gehen eine strategische Partnerschaft ein und verbinden ihre Technologien für Anwendungsbereitstellung, Zero-Trust-Sicherheit und digitale Arbeitsplätze. Die gemeinsame Lösung soll Unternehmen dabei unterstützen, virtuelle Desktop-Infrastrukturen in hybriden und Multi-Cloud-Umgebungen abzusichern, DMZ-Architekturen zu vereinfachen und die Verfügbarkeit über mehrere Standorte hinweg zu erhöhen.
Technologieforum rückt Zukunft der Wertschöpfung in den Fokus 29. 09. 2026
Am 17. und 18. März 2027 findet in Wien die zehnte Ausgabe des Deutsch-Österreichischen Technologieforums statt. Unter dem Leitthema „Wertschöpfung am Standort neu erfinden“ diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Technologie, Wissenschaft und Politik über Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Transformation.
Vertiv erweitert Produktion für Stromversorgung und Kühlung in Europa 29. 09. 2026
Neue Produktionskapazitäten von rund 22.000 Quadratmetern in der Slowakei werden die Fertigung von Stromversorgungs- und Wärmemanagementlösungen für die digitale Infrastruktur der nächsten Generation vorantreiben.
Asseco zeigt, wie KI das ERP zum aktiven Partner machen soll 28. 09. 2026
Auf den Asseco Vision Days 2026 standen die Auswirkungen aktueller Technologieentwicklungen auf ERP-Systeme im Mittelpunkt. Rund 600 Teilnehmer kamen am 22. und 23. September in Bad Vilbel zusammen. Neben KI ging es unter anderem um Dokumentenmanagement, E-Rechnung, BI, Security, Mobility und Finance. Im Zentrum stand die neueste Generation von APplus, die ERP und KI nativ miteinander verbindet.
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„Bring your own Device“

Risiken absichern

Gastbeitrag: Die Nutzung privater Devices im Büro beleuchtet Bettina Windisch-Altieri

Foto: Fotodienst Anna Rauchenberger Die Autorin Bettina Windisch-Altieri ist Rechtsanwältin der Kanzlei Benn-Ibler. Sie arbeitet im Bereich Telekom- und IT-Recht sowie IP- und Unternehmensrecht Unternehmen erleben den Trend, dass Mitarbeiter ihre privaten Smartphones, Tablets und Laptops auch im Job verwenden. Dies wird als „Bring Your Own Device“ (BYOD) bezeichnet. Unternehmen sparen damit Kosten, für junge High Potentials ist die Verwendung eigener Geräte mitunter Bedingung für einen Jobwechsel. IT-Experten meinen, dass Unternehmen kaum noch eine Chance haben, BYOD zu verbieten. Mobilität für jeden, jederzeit und überall sei in den Unternehmen bereits Realität. Dabei wird ein grundlegendes Umdenken von IT-Sicherheitsleuten und Juristen gefordert, den Einsatz privater mobiler Geräte und Applikationen grundsätzlich zu erlauben und das Augenmerk auf taugliche Sicherheitslösungen zu richten. Was also tun? Alles erlauben oder verbieten? Wie rechtlich absichern?
Der unkontrollierte Einsatz privater Geräte bedeutet das höchste Sicherheits- und Haftungsrisiko für das Unternehmen. Denn IT-Sicherheit und ein wirksames Kontrollsystem und Risikomanagement gehören zu den Pflichten der Geschäftsführung. Hier kann der Geschäftsführer dem Unternehmen gegenüber sogar persönlich haften. Umgekehrt können Schadenersatzansprüche des Unternehmens gegenüber Dritten (Hackern) beschränkt sein, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Datenverlust und -missbrauch getroffen werden. Auch Versicherungen springen in solchen Fällen unter Umständen nicht ein.
Jedes Unternehmen sollte daher prüfen, in welchem Umfang mobiles Arbeiten in seiner Organisation notwendig ist. Ist diese Frage geklärt, kann es in IT- und BYOD-Richtlinien die Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten schaffen. Kommen private Geräte der Mitarbeiter zum Einsatz, ist zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine individuelle Nutzungsvereinbarungen mit jedem Mitarbeiter zu schließen; denn hier ist das Privateigentum des Mitarbeiters betroffen, über welches der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Mitarbeiters nicht einseitig verfügen kann. Da bei der Überwachung der IT-Sicherheit oft auch ein Fernzugriff des Arbeitgebers auf die mobilen Geräte notwendig ist, ist der Betriebsrat einzubinden.

Checkliste für eine Nutzungsvereinbarung.

Zu regeln ist, welche Software, inkl. Antivirensoftware, und Apps zu verwenden sind, um die Sicherheitsstandards des Unternehmens zu gewährleisten. Das Unternehmen kann bestimmte Software freigeben. Es gibt mittlerweile von Sicherheitsfirmen zertifizierte Apps; zu beachten ist, dass Apps für die berufliche Verwendung zugelassen sind, um Copyright-Verletzungen nach den Lizenzbedingungen auszuschließen.
Das Unternehmen hat nach Datenschutzgesetz (DSG) zwar den Schutz der Unternehmensdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte sowie Verlust und Zerstörung zu gewährleisten, es darf aber umgekehrt keine private Korrespondenz und Daten des Arbeitnehmers kontrollieren oder löschen. Eine strenge Trennung von beruflichen und privaten Daten ist somit ein Muss. Daher sollten keine Firmendaten lokal auf dem privaten Gerät gespeichert werden. Der sichere mobile Zugriff ist technisch durch entsprechende Software möglich. Dabei werden Firmendaten in einem gesicherten Bereich gespeichert und verarbeitet. Der Arbeitnehmer greift über einen gesicherten Zugang auf die Firmendaten zu. Private Daten bleiben davon unberührt.
Auch die sichere Verwahrung und die Verwendung des Geräts sind zu regeln. Jedes Gerät ist durch ein Passwort zu schützen, Daten sind zu verschlüsseln. Der Mitarbeiter ist zu verpflichten, dass Gerät sicher zu verwahren.
Zu regeln ist auch der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Geräts. Rechtlich kann der Arbeitgeber sonst nämlich für Verlust oder Beschädigung des privaten Geräts haften, wenn der Schaden mit der konkreten Arbeitsleistung verbunden ist, etwa bei Schäden am privaten Kfz.
Der Mitarbeiter hat den Fernzugriff auf das Gerät zu erlauben, insbesondere zum Löschen der Daten im Fall des Verlusts oder Diebstahls eines Geräts oder bei seinem Ausscheiden aus dem Job.
Die regelmäßige Vornahme von Updates und der Synchronisierung des Geräts ist sicherzustellen. Auch hier ist die Trennung von Beruf und Privat wesentlich, um Datenschutzverletzungen auszuschließen.
Klare Regeln helfen dem Unternehmen, das Haftungsrisiko einzugrenzen, wenn etwa durch Verlust eines Gerätes Kundendaten verloren gehen oder durch Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten oder Viren Dritte zu Schaden kommen. Der Arbeitgeber haftet nämlich, wenn seine Arbeitnehmer Dritten Schaden zufügen. Ein Rückgriff beim Arbeitnehmer ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine entschuldbare Fehlleistung entstanden ist. Im Ergebnis bleibt der Schaden also meist beim Arbeitgeber hängen. Eine Haftung ist durch eine Nutzungsvereinbarung abzuwenden, weil sie die Pflichten des Mitarbeiters festlegt.

Fazit.

BYOD sollte im Unternehmen klar geregelt werden. Dabei sind Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich, um Sicherheit von Unternehmens- und Personendaten zu gewährleisten und Haftungen gegenüber Dritten auszuschließen. Technische Lösungen ermöglichen eine weitgehende Verwendung vieler Applikationen. Untätiges Dulden von BYOD schadet dem Unternehmen langfristig sicher. Rechtlicher Rat beim Verfassen von Nutzungsvereinbarungen ist zu empfehlen.
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